U-14 Junioren beginnen vorsichtig mit Training…

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U14-Teams starten ab 15. März vorsichtig mit Trainingsbetrieb nach dem „LockDown“ der letzten Wochen.
 
Die Beschlüsse des Landes Baden-Württemberg ermöglichen uns ab dem 8. März wieder einen schrittweisen Einstieg ins Fußballtraining.

Wir haben uns auf folgende Eckpunkte verständigt, die das Training auf dem Sportplatz unter Wahrung eines größtmöglichen Infektionsschutzes ermöglichen sollen.

Ab dem 15. März wollen wir für die Altersgruppen F Jugend bis C Jugend einmal die Woche Training wieder anbieten. Da auf dem Sportplatz maximal 20 Personen erlaubt sind geht das nur, wenn jeweils ein Team anwesend ist.

Auch die Überschneidung bei Zu-und Abgang der Teams ist somit „gefahrloser“.

Wie auch in der Schule und im öffentlichen Bereich bilden die Begegnungsflächen den neuralgischen Punkt. Daher fordern wir alle Personen in diesen Bereichen das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes.

Wie bereits im letzten Sommer, bleiben auch dieses Mal die Duschen, Umkleiden und WC geschlossen. Zuschauer sind auf den Anlagen nicht erlaubt.

Deshalb bitten wir Sie die Kinder zum Training zu bringen und danach wieder abzuholen.

Verbleiben Sie bitte nicht auf dem Gelände des SVL.

Wenn wir uns alle an die aufgestellten Regeln halten, hoffen wir, dass die Zahlen bis nach Ostern weitere Lockerungen zulassen und wir so langsam wieder zu einem geregelten Trainingsbetrieb zurückkehren können.

Unsere Trainer sind hoch engagiert und stützen den veränderten Sport im Verein. Sie haben jedoch auch eine große Verantwortung der Gesundheit der Kinder gegenüber.

Bitte unterstützen sie mit Einhaltung der Regeln unser Vorgehen. Wir bitten um Verständnis für die Einschränkungen, freuen uns aber auch, dass wir wieder loslegen können. An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank für das lange durchhalten.

Eure Jugendleitung. 
 
Hier die Übersicht über die wichtigsten Punkte:
 
1. es dürfen nicht mehr als 20 Personen gleichzeitig auf dem Sportplatz sein.
Die Gruppen bestimmen die Trainer gemäß den geltenden Regelungen der Verordnung. Die Gruppen sollten auf zwei Gruppen a 10 Personen aufgeteilt sein und sich auf dem Sportplatz verteilen.
Die Corona-VO lässt das Gruppentraining für die Altersgruppen bis einschließlich 14 Jahre zu.

Für die älteren Jahrgänge ist ein Gruppentraining erst möglich, wenn die Inzidenz stabil unter 50 für unseren Landkreis sinkt.

Über 50 gilt für diese Gruppe maximal 5 Personen aus zwei Haushalten.
 
2. eine Teilnahme am Training ist nur mit vorheriger Anmeldung beim Trainer möglich.
 
3. Grundsätzlich gilt: Nur wer gesund ist, kann trainieren.
 
4. Es wird trainingsfertig auf den Sportplatz gekommen und zu Hause geduscht.
 
5. Die Hygiene-und Abstandsregeln gelten auf dem gesamten Sportgelände
 
6. Auf den Begegnungsflächen rund um den Sportplatz wird ein Mund-Nasen-Schutz getragen.
 
7. Es dürfen nur Trainer und Sportler-innen auf den Sportplatz bzw. in den umzäunten Raum.
 
8. Auf dem Sportplatz gilt eine Einbahn-Regelung bzgl. Ein-und Ausgang
 
9. Vor dem Zugang zur Sportfläche sind die Hände zu desinfizieren. Spender stehen am Eingang bereit.
 
10. Das Fußballtraining ist kontaktarmzu gestalten, soll heißen keine Abschlussspiele oder Zweikampfübungen.
 
11. Es wird in jedem Training eine Anwesenheitsliste zur Nachverfolgung der möglichen Infektionskette geführt. Die Listen werden gem. den Vorgaben vom Trainer aufbewahrt und dann vernichtet
 
12. Jeder hat seine eigene Getränkeflasche und nutzt diese auch nur für sich selbst.
 
13. die jeweiligen Zehnergruppen halten Abstand zueinander und sollen nicht gemischtwerden.
 
14. Das Training soll so gestaltet werden, daß die Abstandsregeln oft eingehalten werden können.
 
15. Trainingsgeräte werden nach Möglichkeit nur von einer Person bedient.