SVL- Kinder-und Jugenschutzordnung

Für unseren SVL ist die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes nach § 72a SGB VIII selbstverständlich!

Wir arbeiten hier mit dem Landkreis Karlsruhe und dessen Voraussetzungen im Ehrenamt seit 2019 dazu zusammen.
Unser Vereins-Ansprechpartner ist unser 2. Vorstand Hans Riehm.

Hier erfahren Sie Näheres aus unserem Presseartikel von 2019:

Pressebericht: Kinderschutzordnung im SVL
Es ist eine traurige Tatsache, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen riesige Dimensionen hat. Fachleute und der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung (Johannes-Wilhelm Rörig) gehen von 10 – 20% eines Jahrgangs aus, die Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind. D.h. aber in jeder Schulklasse, in jeder Trainingsgruppe sitzen mehr oder weniger stark betroffene Opfer. Die Täter kommen weit überwiegend aus dem nahen Umfeld der Opfer: Familie; Nachbarschaft, Freundeskreis, Verein usw. Betroffen sind mehr Jungens als Mädchen und die Täter sind mehrheitlich Männer. Vor diesem erschreckenden Hintergrund hat sich der SVL-Vorstand im Jahr 2019 lang mit der Problematik beschäftigt, obwohl keinerlei konkreten Verdachtsmomente in den 5 Sparten vorliegen. Aber laut allen Fachleuten ist die Dunkelziffer sehr groß. Jedes Vorstandsmitglied vertritt die feste Überzeugung: Prävention ist besser als Intervention. Unter diesem Motto entstand dann die Kinderschutzordnung im SVL, in deren Präambel festgehalten ist: „Dem SVL ist das Kindeswohlergehen ein grundlegendes Anliegen. In unseren Sportarten erziehen wir Kinder und Jugendliche zu Fairness, Teamfähigkeit, sportlichen Leistungen und sozialem Miteinander. Hierbei ist eine große Nähe zwischen Kindern/Jugendlichen und Trainer/innen und Betreuer/innen unvermeidbar. Es ist aber wichtig, hierbei Grenzen unbedingt zu beachten. Wir dulden keine Gewalt, insbesondere sexualisierte Gewalt und ungewollte Übergriffe. Wir vertreten beim Kinderschutz eine Kultur des Hinsehens und Handelns.“ Mit dieser Kinderschutzordnung verlangen wir von jedem Trainer/Betreuer und Trainerin/Betreuerin ein erweitertes Führungszeugnis, das den Ansprechpartner für den Kindesmissbrauch vorgelegt werden muss. Außerdem unterschreiben sie eine Selbstverpflichtungserklärung, die klare Richtlinien für das Handeln im Sportbetrieb aufführt. Fast 70 im Jugendbereich Tätige besuchten zwei Infoveranstaltungen, in denen sie über die Hintergründe des sexuellen Missbrauchs (Grenzverletzungen ohne und mit körperlichem Kontakt, sexualisierter Gewalt, und strafbares Handeln, Täter und Opfer) und die Vorgehensweise im SVL informiert worden sind. Dabei war von besonderer Bedeutung das offene Gespräch über dieses schwierige Thema und die klare Aufforderung alle Auffälligkeiten mit dem Betroffen oder dem Trainer oder den Ansprechpartnern im SVL zu thematisieren. Wir sind sicher, dass mit den Info-Veranstaltungen und der Kinderschutzordnung im SVL die Sensibilität für das Thema sexualisierter Missbrauch, der ja schon bei unbeabsichtigten Übergriffen und Grenzverletzungen beginnen kann, deutlich gewachsen ist. Der SVL hat mit dem Jugendamt Landratsamt Karlsruhe – Jugendamt – eine Vereinbarung nach § 72a SGB VIII getroffen, sich aktiv für den Schutz der Kinder, die Erstellung eines Präventions- und Schutzkonzeptes gegen „sexualisierte Gewalt“, die Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und ein geeignetes Auswahl- und Kontrollverfahren einzusetzen. Dies haben wir geleistet und sind entsprechend zertifiziert. Die gewählten Ansprechpartner für Kindesmissbrauch im SVL, die einer Schweigepflicht – vergleichbar bei Ärzten oder Rechtsanwälten – unterliegen, werden die Umsetzung der Kinderschutzordnung vorantreiben und stehen jederzeit für Fragen und Problembesprechungen zur Verfügung:
Hans Riehm: hmriehm@gmx.de, Tel. 07202/7672